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Fördersätze in Baden-Württemberg sinken, jetzt noch 80% mitnehmen!

Wir möchten Euch über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Förderung von Beratungsmodule informieren. Angesichts der Herausforderungen durch sinkende Kaufbereitschaft und abnehmende Profitabilität wissen wir, wie wichtig unsere Beratungsangebote zur Betriebspositionierung und Vollkostenanalyse für Euch sind.


Das MLR in Baden-Württemberg hat aufgrund der hohen Nachfrage nach Modulberatung in der neuen GAP-Förderperiode und der begrenzten Budgetmittel jedoch einige Änderungen beschlossen. Diese betreffen die Fördersätze und die Anzahl der förderfähigen Beratungen pro Jahr.


Ab dem 1. August 2024 gelten folgende Änderungen:

  • Module, die bisher mit 80 % gefördert wurden, werden künftig mit 70 % gefördert.

  • Module, die bisher mit 100 % gefördert wurden, werden künftig mit 85 % gefördert.

  • Ein landwirtschaftliches Unternehmen kann künftig pro Jahr nicht mehr als vier Modulberatungsverträge gefördert bekommen.


Wichtig für Euch: Verträge, die bis zum 31. Juli 2024 datiert werden, profitieren von den bisherigen Fördersätzen. Die entsprechenden Förderanträge müssen von uns bis spätestens 10. Oktober 2024 (de facto bis vor der Weinlese, ihr wisst ja ... ) beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Wir empfehlen daher, die alten Konditionen jetzt noch mitzunehmen. Eingereichte Module können dann innerhalb von 14 Monaten bearbeitet werden, da ist also entspannt Zeit zur Beratung.


Zögert nicht, Euch bei Fragen oder Beratungsbedarf an uns zu wenden.

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Woher ich das alles weiß?

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Komm, erforsche mit mir die Kunst des Weinverkaufens! 

Unverbindliche Beratungsanfragen an diego@weinverkauft.com

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